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   VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01   

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https://dejure.org/2001,35320
VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01 (https://dejure.org/2001,35320)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.11.2001 - VerfGH 68/01 (https://dejure.org/2001,35320)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. November 2001 - VerfGH 68/01 (https://dejure.org/2001,35320)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch dann nicht verletzt, wenn ein Gericht aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts das Vorbringen eines Beteiligten unberücksichtigt lässt (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 m. w. N.).

    Die Nichtvorlage verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die - hier ggf. aus § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO folgende - Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1997, a. a. O., S. 54 m. w. N.).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01
    b) Aus dem zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung rechtlichen Gehörs zählende Recht der Parteien, sich zu dem Sachverhalt, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt, vor Erlass der Entscheidung zu äußern, folgt auch ein Recht der Verfahrensbeteiligten darauf, sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren zu können, um zu erkennen, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. zum inhaltsgleichen Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 89, 28 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01
    a) Aus der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen verfassungsrechtlichen Verbürgung des rechtlichen Gehörs folgt zunächst, dass ein Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hat (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen (vgl. Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).
  • KG, 06.06.1991 - 8 REMiet 323/91

    Bestimmung des Wohnwertmerkmals "Beschaffenheit"; Zustandekommen und Eigenschaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 68/01
    Das war hier schon deshalb nicht der Fall, weil das Kammergericht, an das die Vorlage zu richten wäre, einen Rechtsentscheid zu der genannten Frage für unzulässig hält, weil sie allein die richterliche Überzeugungsbildung betrifft (vgl. KG, WuM 1991, S. 425 ; GE 1994 S. 991 ).
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